Auswahl folgender Führerscheinklassen

mit den wesentlichen Infos:

Kl.B                                                                                         z.G. = zulässige Gesamtmasse

Kfz max. 3,5t z.G. Folgende Anhänger dürfen gezogen werden:

Mindestalter: 17 Jahre mit Antrag auf begleitetes Fahren ab 17. Probezeit bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 2 Jahre.

weitere Erweiterungsmöglichkeiten: Kl.B196 und Kl.B197.

Kl.BE

Kfz max. 3,5t z.G. Anhänger liegt zwischen 0,75t z.G. und 3,5t z.G.

Mindestalter: 17 Jahre mit Antrag auf begleitetes Fahren ab 17.

Kl.A

Motorrad über 35KW und dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 15KW. Mindestalter: 24 Jahre.

Mindestalter 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Kl.A2. In diesem Fall ist nur eine Praktische Prüfung erforderlich.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen über 15KW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Kl.A2

Motorrad bis 35KW Motorleistung, Zulassung ab dem 28.12.2016: Drosselung darf aus max. 70KW Motorleistung abgeleitet werden.

Mindestalter: 18 Jahre. Probezeit bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 2 Jahre. Vor Ablauf von 2 Jahren nach Erteilung der Kl.A2 ist zum Erwerb der Kl.A die komplette Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.

Kl.A1

Motorrad bis 125ccm Hubraum, max. 11KW Motorleistung (auch mit Elektroantrieb).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge Hubraum mehr als 50cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und bis max. 15KW Motorleistung.

Mindestalter: 16 Jahre. Probezeit bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis 2 Jahre.

Kl.AM

Zweirädrige Kleinkrafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils max. 45 km/h und 50 cm³.

Bei Elektroantrieb max. 4KW. Mindestalter: 15 Jahre.

Kl.C

LKW über 3,5t z.G. (nach oben unbeschränkt). Der Anhänger darf max. 750 kg z.G. aufweisen.

Mindestalter: 21 Jahre. Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Kl.CE

LKW über 3,5t z.G. (nach oben unbeschränkt). Der Anhänger darf über 750 kg z.G. aufweisen.

Mindestalter: 21 Jahre. Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Kl.D

Bus mit mehr als 16 Personen. Kl.D1 bis max. 16 Personen. Der Anhänger darf max. 750 kg z.G. haben. Mindestalter: 24 Jahre.

Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer beträgt das Mindestalter 18 Jahre, jedoch beschränkt auf den Linienverkehr bis 50 km.

Kl.DE

Bus mit mehr als 16 Personen. Der Anhänger darf über 750 kg z.G. haben. Mindestalter: 24 Jahre.

Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer beträgt das Mindestalter 18 Jahre, jedoch beschränkt auf den Linienverkehr bis 50 km.

Information für die Kl.C1, C1E: Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 28.12.2016 neu erteilt wurden, bleiben bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Für eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

Gliederung der praktischen Ausbildung:

Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten)

Beantragte Klasse

Grundstoff

Zusatzstoff

bei Vorbesitz der Klasse

 

bei Ersterteilung

bei Erweiterung

AM

12

6

2

 

A1

12

6

4

 

A2 / A

12

6

4

 

B

12

6

2

 

B96

2,5 Std. à 60 Min.

2,5 Std. à 60 Min.

-

 

C

-

6

10

B

C

-

6

4

C1

CE

-

6

4

C

D

-

6

18

B

D

-

6

12

C1

D

-

6

8

C

Hinweis: Für die Klassen B96, BE und DE gibt es keine Theorie Prüfung

Besondere Ausbildungsfahrten folgender Klassen (Sonderfahrten)

Ersterwerb

A1, A2, A, B

Erweiterungen

A1 auf A

A1 auf A2 *

A2 auf A *

*  Vorbesitz unter 2 Jahren

Erweiterungen

B auf BE

C1 auf C

Erweiterungen

B auf C

C auf CE

C und CE in einem

gemeinsamen

Ausbildungsgang

Solo

Zug

Gesamt

Überlandfahrten

5

3

3

5

3

5

8

Autobahnfahrten

4

2

1

2

1

2

3

Nachtfahrten

3

1

1

3

0

3

3

 

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benötigte Unterlagen für den Führerscheinantrag:

Vorbesitz Klasse

Fahrpraxis

Erwerb

Grundausbildung

Überland

Autobahn

Nachtfahrt

C

C mehr als 2 Jahre

D

7

8

4

3

C

C bis 2 Jahre

D

14

16

8

6

B oder C1

B/C1 mehr als 2 Jahre

D

33

12

8

5

B oder C1

B/C1 bis 2 Jahre

D

45

22

14

8

D1

 

D

20

5

5

5

D

 

DE

4

3

1

1

Hinweis: Die Ausbildungsfahrten und die Prüfung der Kl.DE entfallen, wenn der Vorbesitz der Kl.CE vorliegt

PKW- und Motorradklassen: Die praktische Ausbildung hat folgenden Umfang:

LKW Solo und mit Anhänger: Die praktische Ausbildung hat folgenden Umfang:

Bus Solo und mit Anhänger: Umfang der praktischen Ausbildung:

Führerscheinklasseneinteilung:

Anmeldung: Mo, Mi, Fr 18:00 - 19:00 Uhr

Theorie-Unterricht: Di, Do 19:00 - 20:30 Uhr

Quellen: §§ 2; 2a StVG (Straßenverkehrsgesetz)

§§ 4; 5; 6; Anlagen 2.8; 4; 5 der FahrschAusbO (Fahrschülerausbildungsordnung)

§§ 6; 21; Anlage 9 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung; externer Link)

Gerne können Sie mir eine  eMail  für weitere Fragen schreiben.

Gliederung
Ausbildung FS Fabian